Termine:
Wir haben verschiedene Möglichkeiten gesucht,
Wartezeiten abzubauen oder zu verhindern.
Spätestens bei Infektwellen, bei intensiv behandlungsbedürftigen
Notfallpatienten, aber auch bei der Arbeit mit vielen Familien aus anderen
Ländern und dadurch auftretenden Verständigungsschwierigkeiten
bricht jedes Bestellsystem zusammen. So waren häufiger Familien verstimmt,
wenn sie trotz Termin warten mussten.
Haben Sie deshalb Verständnis, daß wir feste Termine nur vergeben
für:
Säuglinge
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
spezielle Untersuchungen wie:
Ultraschall
allergologische Diagnostik
Hörscreening
Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Ansonsten empfehlen wir abhängig vom Krankheitsbild Ihnen einen Wochentag, an dem Sie Ihr Kind vorstellen können, geben aber keinen konkreten Termin an. Wir glauben, daß hierdurch keine längeren Wartezeiten für Sie entstehen und wir ehrlich mit Ihnen umgehen.
In Notfällen wird Ihr Kind während der Sprechzeiten
sofort behandelt; außerhalb der Sprechzeiten erfahren Sie über
unseren
Anrufbeantworter den diensthabenden Arzt.
Ständige Notruf-Nr.
19 222
| Sprechzeiten: | |||
| Mo | 9:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 | |
| Di | 9:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 | |
| Mi | 9:00 - 12:00 | ||
| Do | 9:00 - 12:00 | 15:00 - 18:00 | |
| Fr | 9:00 - 14:00 | ||
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und nach Vereinbarung - Telefon 0 52 81 / 60 90 45 |
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Versichertenkarte:
Die Versichertenkarte muss immer beim ersten Besuch im Quartal in die Praxis mitgebracht werden, da es sonst nicht möglich ist, ein Kassenrezept oder auch eine Überweisung auszustellen. Ohne gültige Versichertenkarte unterschreiben Sie bitte einen Abrechnungsschein (Ersatzschein), so daß eine Behandlung stattfinden kann. Anstelle des Kassenrezeptes muß ein Privatrezept ausgestellt werden, das später, nach Vorlage der Krankenversichertenkarte, umgeschrieben werden kann.
An diese Vorschrift sind wir gebunden.
Übrigens: Kinder und Jugendliche müssen bis zum Erreichen des 18. Geburtstages keine Praxisgebühr bezahlen!